4 results on '"judicial discretion"'
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2. Der Parasit der Überzeugungsbildung.
- Author
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Matthias Kronenberger and Matthias Kronenberger
- Subjects
- Legal certainty, Judicial discretion, Law--Interpretation and construction, Judicial process, Evidence (Law), Law--Philosophy
- Abstract
Matthias Kronenberger behandelt ein alltägliches Thema der praktischen gerichtlichen Tätigkeit. Er bedient sich hierzu des in der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie bisher ungebräuchlichen Schlüsselwortes des Parasiten, mit dem an die grundlegende Arbeit des französischen Mathematikers und Philosophen Michel Serres angeknüpft wird. Angewandt auf das Thema der richterlichen Überzeugungsbildung führt es zu einer neuen, ungewöhnlichen Perspektive auf die gerichtliche Arbeit und der sonst unterstellten philosophischen Kernfrage: Was ist eigentlich eine Überzeugung, inwiefern unterscheidet sie sich vom Wissen und wie kann man dem Wissen gerecht werden und doch auch aus Überzeugung einer gerechten Entscheidung näher kommen? Dies betrifft die großen Themen der Rechtsphilosophie, welche der Autor mit unterschiedlichen Gewährspersonen reflektiert, zu denen insbesondere die klassischen deutschen Philosophen Kant und Hegel sowie die postmodernen französischen Autoren des 20. Jahrhunderts Jean-François Lyotard und Jacques Derrida als auch die Systemtheorie Niklas Luhmanns gehören. Auf dieser Grundlage wird die Überzeugung im Anschluss an Lyotard als Affekt-Satz ausgearbeitet. Dieser negative Satz lässt sich als Versprechen ohne inhaltliche Bestimmung kennzeichnen. Er bietet die Chance, von Sätzen Zeugnis abzulegen, die im Rahmen der Diskursregeln des Rechts nicht artikuliert werden können. Der praktische Effekt dieses merkwürdigen Satzes liegt darin, die als legitimierenden Faktor benötigte Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens zu erzeugen. Die Analyse legt hierbei nahe, dass es nicht die intensiven Affekte sind, die den Gerichtsalltag bestimmen. Eher herrscht das diskrete Gefühl der Gefühllosigkeit vor, das als ein der Neutralität, der Sachlichkeit und der Unabhängigkeit entsprechender Wert umschrieben und gesetzt wird. Die Problematik der Überzeugungsbildung besteht danach weniger in der Gefahr eines willkürlich handelnden Subjekts, sondern mehr in der Flüchtigkeit des Affekt-Satzes, der die Überzeugungsbildung in Verzug setzt und dadurch gegen das zentrale Verbot der Resultatlosigkeit verstößt.
- Published
- 2010
3. Normativität und Risikoentscheidung. : Untersuchungen zur Theorie der Rechtsgüterrelationen.
- Author
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Karsten Schneider and Karsten Schneider
- Subjects
- Law--Philosophy, Judicial discretion, Risk, Law--Methodology
- Abstract
Rechtsanwendung sieht sich zwei fundamentalen Schwierigkeiten ausgesetzt. Gibt es doch empirische Unschärfen der Wirklichkeit und normative Unschärfen der Rechtsordnung selbst. Beide Ungewißheitsbedingungen beeinflussen den Rechtsanwendungsprozeß. Kann dieser vollständig vorhersehbar sein, solange es am Wissen über die Wirklichkeit bzw. am Wissen über die Rechtsordnung mangelt? Oder gilt vielmehr das Gegenteil: Rechtsanwender müssen im Einzelfall eingreifen und verbleibende Ungewißheiten beheben? Früher hat man das Problem des Wissens naiv gelöst. In Bezug auf die Wirklichkeit müsse man die Augen öffnen und wahrnehmen, wie die Welt aussieht, das Wissen komme von der Beobachtung. Rechtsordnungen müsse man'lesen', um zu verstehen, wie sie beschaffen sind. Aber beides gelingt selten vollständig. Infolgedessen geht die heute weitgehend anerkannte Auffassung von der sog. Wertungsabhängigkeit der Rechtsanwendung aus. Normanwendung sei eben gleichzeitig immer auch'ein Stück weit'Rechtsetzung. Aber diese Position ist methodologisch ebenso voraussetzungs- wie folgenreich. Sie beantwortet vor allem nicht, ob die Unschärfen der Wirklichkeit und der Rechtsordnung notwendigerweise behoben werden müssen.
- Published
- 2008
4. Gesetzesbindung: Vom vertikalen zum horizontalen Verständnis.
- Author
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Ralph Christensen, Hans Kudlich, Ralph Christensen, and Hans Kudlich
- Subjects
- Law--Interpretation and construction, Judicial process, Judicial discretion
- Abstract
Das Gesetz kann nicht entscheiden. Es braucht dazu den Richter. Aber dieser ist dabei nicht frei, sondern gebunden. Worin bestehen seine Bindungen, wenn er das Recht, an das er gebunden ist, selbst erzeugt? Früher hat man diese Frage mit pathetischen Gesten beantwortet. Der Richter sei in einer kafkaesken Situation, weil er wisse, dass er gebunden sei, aber nicht wisse, woran. Soviel Nichtwissen kann sich ein Richter in der Realität aber nicht erlauben. Er muss sich vielmehr mit den vorgetragenen Argumenten, Schriftsätzen und Vorentscheidungen in knapper Zeit auseinandersetzen. Oder man hat das Richterbild mit der existenziellen Intensität der großen Entscheidung aufgeladen. Der Richter ist hineingehalten ins normative Nichts und steht als einsames Subjekt vor der Notwendigkeit, zwischen Freund und Feind zu wählen. Aber das einsame Subjekt kennt der von Kommunikation überschwemmte Richter nur aus der Literatur. Der heute weitgehend anerkannte Umstand, dass das Gesetz nicht entscheiden kann, muss also weder in die Verzweiflung noch in den Dezisionismus führen, sondern ganz nüchtern in die Analyse der Anschlusszwänge, die bei der Erzeugung von Recht bestehen. Ralph Christensen und Hans Kudlich entwickeln ausgehend von dieser Analyse und im Anschluss an die Holismusdiskussion in der neueren (insbesondere Sprach-) Philosophie ein Modell der Gesetzesbindung, das die Bindung weniger horizontal als vielmehr vertikal in Gestalt eines Netzwerkes der Recht-Fertigung interpretiert. Auf diese Weise kann das Paradoxienmanagement der Gesetzesbindung in einer Theorie der Praxis gelingen.
- Published
- 2008
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