Članak tematizira postupke, principe i iskustva oko izrade tzv. «nove» kategorizacije – u ovom slučaju za tijela državne uprave. Članak obuhvaća i širi diskurs: uspoređuje tzv. «staru» kategorizaciju iz 1989. godine s «novom» kategorizacijom, referira se na kanadsko iskustvo u sličnim poslovima, naglašava da je nositelj nove kategorizacije stvaratelj i, kao okosnicu, posebno naglašava i analizira novi princip za izradu kategorizacije. Riječ je o funkcionalnom pristupu, odnosno principu., Der Auslegungstext, schon dem Titel nach, bezieht sich auf die Arbeit an Kategorisierungsverfahren für die Behörden der Staatsverwaltung, aber auch etwas grösseren Kontext inbegriffen. Unter die Lupe werden die "alte" Kategoriesierung (Verzeichnis der Archiv- und Schriftgutinhaber der ersten und zweiten Kategorie im Zuständigkeitsbereich des Archivs Kroatiens, NN (Volksblatt) 15/1989), sowie die ausländische Entwicklung in der Erarbeitung von Verfahren und Prinzipien der Kategorisierung (kanadische Erfahrung gilt als repräsentativ), genommen. Der Text schliesst mit dem Ausgangspunkt und dem Titel des Themas: Kategorisierungsverfahren für die staatlichen Verwaltungsbehörden, wobei im Mittelpunkt eine "neue" Kategoriesierung steht. In dieser Hinsicht werden die Unterschiede in der Auseinandersetzung mit der alten und neuen Kategorisierung angeführt (bei der alten ist der Inhaber das Subjekt der Aufsicht, die neue geht davon aus, dass der Registraturbildner als Subjekt der Aufsicht zu betrachten ist, die alte gliedert die Subjekte nach der Organisationsart, dh. nach der institutionellen Hierarchie, bei der neuen gelten ihre Tätigkeiten und Funktionen als primär). Grundlegend für das Verständnis neuer Kategorisierungsauffassung: das funktionelle Prinzip. Ferner richtet sich die Auslegung auf die Erfahrung des Auslandes, vor allem auf die kanadische Praxis. Gerade dort werden die Registraturbildner nach ihrer Zuständigkeit, ihren Tätigkeiten, und was am wichtigsten ist – nach ihren Funktionen kategorisiert. Die Registraturbildner werden primär nicht hierarchisch eingeordnet (Präsident, Regierung, Parlament, Ministerien), sondern ihnen wird eine bestimmte Kategorie mit Rücksicht auf die Bedeutnung bzw. Eigentümlichkeit der Funktionen, die sie innehaben, zugeteilt. Natürlich, man hat festgestellt, dass schon allein der Typus der Registrturbildners die Bedeutung und Primärität von Funktionen eines bestimmten Systems, bzw. in einem grösseren Zusammenhang, einer Gesellschaft, vorausbestimmt – obwohl, was insbesondere hervorzuheben ist, die Koinzidenz in der Sache selbst besteht. Dabei handelt sich aber nicht um ein selbstverständliches oder grundlegendes Prinzip, das gerade umgekhert wurde - obwohl sich gerade deswegen ein "bedeutungsloser" Registraturbildner hervortun könnte. Es könnte gerade ein Auschuss, Rat, o.ä., eine eigentümliche aber ausserordentlich bedeutsame Funktion dieses eines und desselben Systems bzw. dieser einer und derselben Gesellschaft aufweisen, die aber durch die Tätigkeit der grundlegenden Institutionen nicht gedeckt wird. Ein solcher Ausschus, bzw., ein solcher Rat, kann dann aufgrund solcher Überlegungen in die erste Kategorie eingeordnet werden. Als Schlussfolgerung werden Verfahren, Prinzipien und Erfahrungen dieser "neuen" Kategorisierung thematisiert. Zur Zeit wird an Kategorisierungverfahren für die Behörden der Staatsverwaltung gearbeitet. Das grundlegende Verfahren besteht daraus, dass alle auf irgendwelche Weise auf der staatlichen Ebene bedeutende Institutionen verzeichnet werden. Die Kategorisierungsprinzipien weichen von der Position in der Verwaltungshierarchie ab, richten sich auf Zuständigkeit, Tätigkeiten und vielmehr auf Funktionen – last but not least, sie gehen von Funktionen der Registraturbildner aus. Die gemachte Erfahrung weist auf die Probleme, die während der Arbeit an der Kategorisierung aufgetaucht sind (die fast ununtebrochene Reorganisation der Staatsverwaltung, Kargheit, Nichtvorhandensein oder Lockerheit von Vorschriften als einzigen Quellen für den Kategorisierungsprozess, und dazu einfach die Unmöglichkeit die Existenz eines ausfindig gemachten Registraturbildners festzustellen oder zu lozieren u.a.).