Hintergrund: Durch Anforderungen von gesetzlichen Regelungen wie der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder dem Bundes-Bodenschutzgesetz, aber auch durch die Einführung der neuen EU-Chemikalienregulierung REACh, kommt dem Umweltmonitoring steigende Bedeutung bei der Überprüfung der Umweltqualität zu. Deshalb wurde vom Arbeitskreis Umweltmonitoring in der GDCh-Fachgruppe Umweltchemie und Ökotoxikologie ein Positionspapier zum stoffbezogenen Umweltmonitoring erarbeitet. Gegenstand: Schwerpunkt des Positionspapiers ist die Beschreibung von Aspekten, die bei der Vorbereitung und Durchführung von Monitoring-Programmen zu beachten sind. Entscheidend ist zunächst die klare Festlegung der Ziele des Monitoring, die dann bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen sind. Auch die Eigenschaften der zu untersuchenden Stoffe sind zu berücksichtigen (z.B. Lipophilie/Bioakkumulation als Voraussetzung für ein Expositionsmonitoring mit Organismen). Weiterhin werden wichtige Aspekte der Phasen Probenahmeplanung, Probenahme, Lagerung und Transport von Proben, Auswahl von Untersuchungsverfahren, Qualitätssicherung sowie Berichterstellung vorgestellt. Perspektive: Ein wichtiges Anliegen für die Zukunft ist, chemisch-analytische Bestimmungen (Expositions-/Belastungsmonitoring) stärker als bislang mit biologischen Wirkungsuntersuchungen (Effektmonitoring) zu verknüpfen und räumlich zu differenzieren, um eine möglichst umfassende Bewertung des Zustandes der untersuchten Ökosysteme zu erreichen und die Relevanz der erhaltenen Aussagen zu steigern.