1. Ergebnissicherung und Rechtsschutz
- Author
-
Gerhard Falk
- Abstract
Die Frage „Wie lautet eigentlich das Ergebnis der Viemediation?“ lasst zahlreiche Antworten zu. Es konnen dabei unterschiedliche Ebenen wie die emotionale, politische, sachliche, internationale etc. hineinspielen und mitunter sogar diametral gegenlaufig zu bewerten sein. Rechtlich ergeben sich mindestens zwei bemerkenswerte Perspektiven: zum einen der soziale und kommunikative Prozess hin zur Rechtserzeugung, zum anderen die finalen, endgultigen Konstrukte und Figuren samt dazugehorigen rechtsstaatlichen Mechanismen der nachfolgenden Kontrolle und Korrektur, die das Ergebnis klarstellen, absichem und schutzen sollen. Zwar „lebt“ das Abenteuer Mediation, damit Neues leichter entstehen moge, unter anderem vom Simplifizieren, dem Zulassen von gelockerten, „rechtsfreien“ Raumen, formlosen Komponenten (mitunter als „mauscheln“ erlebt) und gewissen Unklarheiten, die zuweilen auch verwirrend und chaotisch wirken konnen. Spatestens jedoch an und nach ihrem (ebenfalls als Prozess zu verstehendem) Ende, sollen klare und moglichst eindeutige Vereinbarungen stehen, die, uber ihre Symbol- und Ritualkraft hinaus, Neues zu festigen und die mitunter qualende Ungewissheit wieder aufzuheben haben. Was das einstige Experiment Mediation erschaffen hat, soil kunftig Ordnung und Sicherheit im Recht, in der „Verrechtlichung“ finden, so jedenfalls die Sehnsucht, das Streben. Denn was bliebe, langfristig Oder gar in Generationen gedacht, vom jahrelangen, aufwandigen Ringen ubrig? Worauf konnten sich Anspruche sonst verlasslich stutzen, insbesondere wenn einst auch die handelnden Personen gewechselt haben werden, wenn nicht auf rechtsverbindliche Vertrage und Konstruktionen (nicht zuletzt geht es ja auch um sehr viel Geld)? Selbst vehemente Gegnerlnnen der Viemediation verfugen mit rechtlich Greifbarem bei ihren allfalligen zivilrechtlichen Klagen und offentlich-rechtlichen Instrumenten bei den Hochstgerichten, die ihnen selbstverstandlich offen- und zustehen, uber handfestere Grundlagen oder prazisere Angriffsflachen zur Darlegung ihrer „Beschwer“.
- Published
- 2007