6 results on '"Grundrechtseingriff"'
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2. Programmes de réparations, justice transitionnelle et droit international: analyse à la lumière du droit individuel à réparation
- Author
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Kouassi, Akossia Rachelle, Haldemann, Frank Michaël, and Gaeta, Paola
- Subjects
Wiedergutmachung bei Kriegsschaden ,Entschädigung(allgemein) ,Marokko ,Colombie ,Droit au recours ,Turquie ,Völkerrecht ,Droit international pénal ,Türkei ,Responsabilité de l'État ,Droit international humanitaire ,Grundrechtseingriff ,Réparations de guerre ,Justice transitionnelle ,Victime ,Victimes ,Südafrika ,Droits de l'homme (droit international) ,ddc:340.9 ,Deutschland ,Rechtsverletzung ,Réparation (droit international) ,Kolumbien ,Grundrecht ,Programmes de réparations ,Allemagne ,Afrique du Sud (république) ,Maroc ,Droit international des droits de l'homme ,Opfer ,ddc:340 ,Droit international ,Droit à réparation - Abstract
Même si le droit à réparation des individus en droit international est de nos jours de plus en plus affirmé, sa mise en œuvre se heurte à plusieurs difficultés d'ordre légal, factuel et contextuel lorsque les violations ont été commises à grande échelle. Dans les contextes que l'on qualifie aujourd'hui de justice transitionnelle, l'approche judiciaire appropriée pour les cas isolés de violations s'avère difficilement applicable. Comme tous les autres mécanismes de justice transitionnelle, les programmes de réparations sont mis en œuvre dans la sphère interne des Etats et dépendent pour une grande part de leur système juridique interne. Cependant, le droit international n'est pas étranger à ces programmes. Il y tient une place centrale et en constitue même le cadre juridique principal. Cette thèse vise à situer les programmes de réparations dans le paysage normatif du droit international, en mettant en lumière sa pertinence dans leur élaboration.
- Published
- 2017
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3. L'interdiction de la mendicité revisitée
- Author
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Hertig Randall, Maya and Le Fort, Olivia
- Subjects
Intérêt public ,Ordre public(en général) ,Mendicité ,Proportionnalité ,Pratique judiciaire et administrative ,Autorité judiciaire(tribunal) ,Grundrechtseingriff ,Öffentliche Ordnung ,Liberté économique ,Légalité ,Atteinte à un droit constitutionnel ,Öffentliches Interesse ,Richterliche Behörde ,Wirtschaftsfreiheit ,Oberstes Gericht ,Bundesgericht ,Liberté personnelle ,Kantonales Recht ,Tribunal fédéral ,Bettel ,Cour suprême ,Persönliche Freiheit ,Droit cantonal ,Genève(canton) ,Verhältnismässigkeit ,ddc:342 ,Gesetzmässigkeit ,Gerichts- und Verwaltungspraxis ,Suisse(état) - Published
- 2012
4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 5 Abs 1, 2 StPO
- Abstract
Gemäß § 5 Abs 1, 2 der österreichischen Strafprozessordnung (StPO 1975 idF BGBl I 2004/19) dürfen „Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bei der Ausübung von Befugnissen und bei der Aufnahme von Beweisen nur soweit in Rechte von Personen eingreifen, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Jede dadurch bewirkte Rechtsgutbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht der Straftat, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg stehen. Unter mehreren zielführenden Ermittlungshandlungen und Zwangsmaßnahmen haben Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht jene zu ergreifen, welche die Rechte der Betroffenen am Geringsten beeinträchtigen. Gesetzlich eingeräumte Befugnisse sind in jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdige Interessen wahrt.“ Zweck dieser Dissertation ist es, diesen "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" zu beschreiben., According to article 5 paragraph 1, 2 of the Austrian Code of Criminal Procedure (StPO 1975 in the version of BGBl I 2004/19) “Criminal investigation department, public prosecutor's office and court may at the exercise of powers and at the taking of evidences only intervene in the rights of persons insofar as this is legally expressly granted and necessary for the fulfilment of tasks. Any legal asset restriction must be in adequate proportion to the weight of the offence, to the degree of suspicion and to the aspired success. Among several effective investigation measures and coercive measures criminal investigation department, public prosecutor's office and court have to take those which least restrict the rights of the persons affected. Legally granted powers are to be exercised at every stage of the proceedings in a way that avoids unnecessary attention, respects the dignity of the persons affected and protects their rights and protectable interests” (= not official translation). The purpose of this thesis is to interpret this "Principle of Proportionality"., vorgelegt von Mag. Alexander Berger, Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers, Dissertation Universität Innsbruck 2019
5. Die Beugehaft zur Durchsetzbarkeit von Mitwirkungspflichten im Rahmen des Fremdenpolizeigesetzes
- Author
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Geiger, David and Geiger, David
- Abstract
Im Zuge der im Jahr 2017 vorgenommenen Novellierung des Fremdenrechts wurde unter anderem die Möglichkeit für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eröffnet, auch auf das Mittel der Beugehaft zurückgreifen zu können, um bestimmte Handlungen zu erzwingen. Dem zugrunde liegend steht der Gedanke, die Ausreiseverpflichtung von Personen entsprechend durchzusetzen, die sich irregulär im Bundesgebiet aufhalten. Der Freiheitsentzug ist die schärfste und eingriffsintensivste Maßnahme, die dem Staat im Rahmen seines Gewaltmonopols zukommt und hat in allen Fällen einen Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit zur Folge. Der damit erfolgende Grundrechtseingriff liegt dabei auf der Hand. Daraus ergeben sich Schranken, die der Gesetzgeber im Sinne der Wahrung der Rechte des Einzelnen zu beachten hat. Eine Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen, die zu einem staatlich angeordneten Freiheitsentzug führen, ist daher stets im Lichte der in der Verfassung verankerten Grundrechte zu beurteilen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage der Verfassungskonformität der Regelung. Zugleich soll dabei analysiert werden, welche Umstände im Zusammenhang mit einer effektiven Rückführungspolitik bzw der Abschiebung ausreisepflichtiger Fremder zu berücksichtigen sind und sollen diesbezügliche Spannungsfelder aufgezeigt werden. Besonders wird dabei auch auf die einfachgesetzliche Lage eingegangen, da diese die Grundlage für den Eingriff darstellt. Ebenfalls sollen die gesetzlichen Bestimmungen über die Möglichkeit der Verhängung von Beugehaft unter europarechtlichen Vorgaben geprüft werden und erfolgt eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der in diesem Zusammenhang besonders relevanten Rückführungsrichtlinie, wobei der Frage nachgegangen wird, ob die Regelung über die Möglichkeit der Verhängung von Beugehaft grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst ist und ob die in der Grundrechtecharta (GRC) formulierten Bestimmungen anwendbar ist., von David Geiger, Diplomarbeit Universität Innsbruck 2018
6. Die Beugehaft zur Durchsetzbarkeit von Mitwirkungspflichten im Rahmen des Fremdenpolizeigesetzes
- Author
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Geiger, David and Geiger, David
- Abstract
Im Zuge der im Jahr 2017 vorgenommenen Novellierung des Fremdenrechts wurde unter anderem die Möglichkeit für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eröffnet, auch auf das Mittel der Beugehaft zurückgreifen zu können, um bestimmte Handlungen zu erzwingen. Dem zugrunde liegend steht der Gedanke, die Ausreiseverpflichtung von Personen entsprechend durchzusetzen, die sich irregulär im Bundesgebiet aufhalten. Der Freiheitsentzug ist die schärfste und eingriffsintensivste Maßnahme, die dem Staat im Rahmen seines Gewaltmonopols zukommt und hat in allen Fällen einen Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit zur Folge. Der damit erfolgende Grundrechtseingriff liegt dabei auf der Hand. Daraus ergeben sich Schranken, die der Gesetzgeber im Sinne der Wahrung der Rechte des Einzelnen zu beachten hat. Eine Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen, die zu einem staatlich angeordneten Freiheitsentzug führen, ist daher stets im Lichte der in der Verfassung verankerten Grundrechte zu beurteilen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage der Verfassungskonformität der Regelung. Zugleich soll dabei analysiert werden, welche Umstände im Zusammenhang mit einer effektiven Rückführungspolitik bzw der Abschiebung ausreisepflichtiger Fremder zu berücksichtigen sind und sollen diesbezügliche Spannungsfelder aufgezeigt werden. Besonders wird dabei auch auf die einfachgesetzliche Lage eingegangen, da diese die Grundlage für den Eingriff darstellt. Ebenfalls sollen die gesetzlichen Bestimmungen über die Möglichkeit der Verhängung von Beugehaft unter europarechtlichen Vorgaben geprüft werden und erfolgt eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der in diesem Zusammenhang besonders relevanten Rückführungsrichtlinie, wobei der Frage nachgegangen wird, ob die Regelung über die Möglichkeit der Verhängung von Beugehaft grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst ist und ob die in der Grundrechtecharta (GRC) formulierten Bestimmungen anwendbar ist., von David Geiger, Diplomarbeit Universität Innsbruck 2018
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