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The Ejusdem Generis principle in MFN clauses
- Publication Year :
- 2016
-
Abstract
- In der vorliegenden Arbeit wird argumentiert, dass die bisherigen Interpretationen und Anwendungen des ejusdem generis Prinzips den theoretischen Anforderungen desselbigen nicht genügen. Internationale Schiedsgerichte waren in diesem Zusammenhang nur mit der Frage befasst, ob materielle und prozessuale Rechte in internationalen Investitionsabkommen vom gleichen genus sind und somit in den Anwendungsbereich von Meistbegünstigungsklauseln fallen. Diese Unterscheidung ist allerdings künstlich und überflüssig, weil es schlicht keine zwei Arten von Rechten in internationalen Investitionsabkommen gibt. Stattdessen wird dargelegt, dass das ejusdem generis Prinzip verlangt, dass sich Investoren oder Investments in ‚gleichen Situationen’ oder ‚gleichen Umständen’ befinden müssen, um die Anwendbarkeit der Meistbegünstigungsklausel zu begründen. Diese Ähnlichkeitsanforderung ist ein fester Bestandteil von Meistbegünstigungsklauseln und von zentraler Bedeutung um den Sinn und Zweck der Klauseln, nämlich die Verhinderung von Diskriminierung von ausländischen Investoren, zu erreichen. Aus dem Mangel solcher Ähnlichkeitsprüfungen in der Schiedspraxis, lässt sich folgern, dass durch die Meistbegünstigungsklauseln kein wirksamer Anti-Diskriminierungsschutz gewährleistet wird.
Details
- Language :
- English
- Database :
- OpenAIRE
- Accession number :
- edsair.doi...........0da677515e152db9f9c7fdadd81470c3
- Full Text :
- https://doi.org/10.25365/thesis.43513