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Bericht zur Meldung nach § 8d Transplantationsgesetz (TPG) für die Jahre 2009 bis 2011

Authors :
Ralf R. Tönjes
Dagmar Schilling-Leiß
F. Witt
Source :
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz. 57:111-127
Publication Year :
2013
Publisher :
Springer Science and Business Media LLC, 2013.

Abstract

Seit Inkrafttreten des Gewebegesetzes in Deutschland am 1. August 2007 ist jede Gewebeeinrichtung gemas § 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) dazu verpflichtet, eine Dokumentation uber ihre Tatigkeit zu fuhren und dem Paul-Ehrlich-Institut einmal jahrlich bis zum 1. Marz des Folgejahres einen Bericht zu ubermitteln. Hierin sollen Angaben zur Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingefuhrten und ausgefuhrten Gewebe gemacht werden. Die TPG-Meldung soll auf einem vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet veroffentlichen Meldebogen erfolgen. Dem vorliegenden Gesamtbericht nach § 8d Abs. 3 TPG liegen Daten zugrunde, die sich auf die Meldejahre 2009 bis 2011 beziehen. Sechs Jahre nach Einfuhrung der TPG-Meldepflicht fur Gewebeeinrichtungen ist die Zahl der dem Paul-Ehrlich-Institut bekannten meldepflichtigen Gewebeeinrichtungen von 349 fur das Jahr 2007 auf 949 fur das Jahr 2011 angestiegen. Nach kontinuierlicher Optimierung der Meldebogen inklusive gewebespezifischer Glossare sind die gemeldeten Daten fur die meisten Gewebe und Gewebezubereitungen mittlerweile relativ schlussig.

Details

ISSN :
14371588 and 14369990
Volume :
57
Database :
OpenAIRE
Journal :
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Accession number :
edsair.doi...........4f5bba1d820948717378562ea6044963
Full Text :
https://doi.org/10.1007/s00103-013-1881-4