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Gutachtenflut in der Maßregelvollstreckung

Authors :
Beate Eusterschulte
Petra Born
Source :
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie. 14:278-285
Publication Year :
2020
Publisher :
Springer Science and Business Media LLC, 2020.

Abstract

Mit der am 01.08.2016 in Kraft getretenen Novellierung des Rechts der Unterbringung gemas § 63 StGB wurde der Abstand der zwingenden externen Begutachtung von jeweils 5 Jahren auf 3 und nach 6 Jahren auf 2 Jahre verkurzt, beginnend mit dem 01.08.2018. Ziel des Gesetzgebers war es, die Dauer der Unterbringungen zu verkurzen. Es fehlt nicht nur an Nachweisen dafur, dass enger getaktete externe Begutachtungen zu einer Verkurzung der Aufenthaltsdauer fuhren konnten, es gibt tatsachlich Hinweise fur das Gegenteil. Zugleich werden die ohnehin bestehenden Probleme der starren Begutachtungsfristen verscharft. Der Beitrag skizziert die konkreten Auswirkungen aus der Sicht der arztlichen Leitung einer Masregelvollzugsklinik.

Details

ISSN :
18627080 and 18627072
Volume :
14
Database :
OpenAIRE
Journal :
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Accession number :
edsair.doi...........51912cc022ae64f3c6ed1bc4dcd44018
Full Text :
https://doi.org/10.1007/s11757-020-00604-1